5 Tipps gegen Leitungswasserschäden durch Frost

Rund jeder 20. Leitungswasserschaden, den die Wohngebäudeversicherer regulieren, geht auf Frost zurück. Jahr für Jahr entsteht dadurch ein Schaden von 120 bis 150 Millionen Euro – die Dunkelziffer der nicht versicherten Fälle ausgenommen. Vor 20 Jahren war die Schadenssumme im Schnitt nur halb so hoch.

Viele dieser kostspieligen und nervenaufreibenden Schäden könnten mit einfachen Maßnahmen verhindert werden. Diese fünf Empfehlungen helfen dabei:

1. Auch wenig oder gar nicht genutzte Räume sollten beheizt werden (Keller, Gäste-WC etc.), am besten drehen Sie das Ventil nie komplett zu.

2. Wo nicht geheizt werden kann, etwa im Außenbereich, sollten die Rohre vor dem Winter entleert werden.

3. Liegen Wasserrohre frei, sollten sie wärmedämmend isoliert werden.

4. Kalte Zugluft sollte durch entsprechend abgedichtete Türen und Fenster (auch im Keller!) vermieden werden.

5. Auf die sogenannte Frostschutzstellung an der Heizung allein kann man sich nicht verlassen, denn sie schützt lediglich den Heizkörper, nicht aber die Zulauf- und Ablaufrohre.

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