Trotz Pflegereform: Eigenanteile von Pflegebedürftigen dürfen kaum sinken

Mitte Juni verabschiedete der Bundestag – nach nur halbstündiger Debatte – eine Pflegereform, in der Folge die Pflegekräfte ab 2022 besser bezahlt werden. Gegenfinanziert wird mit einem Betragsaufschlag von 0,1 Prozent für Kinderlose und einem Millardenzuschuss aus der Bundeskasse. Der Eigenanteil von Pflegeheimbewohnern wird gedeckelt – was zunächst nach einer guten Nachricht klingt.

Sowohl Verbraucherschützer als auch mehrere Wirtschafts- und Pflegeverbände halten das jedoch für eine Mogelpackung. So errechnete der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass trotz der Entlastungen schon in zwei Jahren wieder der derzeitige Durchschnitts-Eigenanteil von über 2.100 Euro erreicht wird (zum Vergleich: Die durchschnittliche gesetzliche Rente liegt bei rund 1.500 Euro). vzbv-Vorstand Klaus Müller findet drastische Worte: „Das, was die Bundesregierung nach vier Jahren Arbeit kurz vor Schluss vorlegt, ist eine Ohrfeige für Betroffene.“ Private Pflegevorsorge, etwa in Form einer Pflegegeldversicherung, bleibt nach wie vor essenziell.

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